Krankengeld wird im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB V) an Versicherte gezahlt, die aufgrund einer Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig sind und deshalb kein oder nur reduziertes Einkommen erzielen können. Hier sind die wichtigsten Punkte zu den Anspruchsberechtigten und den Bedingungen für den Bezug von Krankengeld:

Wer erhält Krankengeld?

  1. Versicherte Personen der gesetzlichen Krankenversicherung:
    • Krankengeld wird in der Regel an Personen gezahlt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Dazu gehören:
      • Arbeitnehmer, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
      • Auszubildende und Studenten, die zur Krankenversicherung verpflichtet sind.
      • Rentner, die zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
      • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen und in der GKV versichert sind.
  2. Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit:
    • Um Krankengeld zu erhalten, muss die Person nachweisen, dass sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist, was in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung (AU-Bescheinigung) belegt wird.

Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld

  1. Erreichung der Wartezeit:
    • Es muss eine sogenannte Wartezeit von mindestens sechs Wochen (42 Tage) bestehen, während der die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt. Nach diesem Zeitraum können die Versicherten Krankengeld beantragen.
  2. Dauer der Arbeitsunfähigkeit:
    • Der Bezug von Krankengeld beginnt nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und kann für eine nicht näher bestimmbare Dauer gewährt werden. In der Regel können Versicherte für bis zu 78 Wochen (1,5 Jahre) Krankengeld beziehen, sofern eine fortgesetzte Arbeitsunfähigkeit besteht und die Krankengeldansprüche nicht erschöpft sind.
  3. Höhe des Krankengeldes:
    • Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens (maximal jedoch 90 % des Netto-Einkommens) und wird für eine bestimmte Zeit gezahlt.

Fazit

Krankengeld wird an Personen gezahlt, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen arbeitsunfähig sind und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Der Anspruch auf Krankengeld hängt von der Arbeitsunfähigkeit, der Dauer der Versicherungszeit und der Erfüllung der Wartezeiten ab. Bei konkreten Fragen sollte man sich an die eigene Krankenkasse wenden, um detaillierte Informationen zu den Ansprüchen und dem Antragsverfahren zu erhalten.