Das Sozialgesetzbuch III (SGB III) regelt in Deutschland die Arbeitsförderung und ist vor allem auf die Unterstützung von Menschen ausgerichtet, die erwerbslos sind oder deren Arbeitsplatz gefährdet ist. Hier sind die wichtigsten Leistungen und die Anspruchsberechtigten im Rahmen von SGB III:
1. Arbeitslosengeld I (ALG I)
- Leistung: Arbeitslosengeld I wird an Arbeitnehmer gezahlt, die arbeitslos geworden sind und zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem letzten Einkommen und der Beitragszeit.
- Anspruchsberechtigte:
- Arbeitslose Personen, die in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
- Personen, die aus wichtigen Gründen (wie nach der Elternzeit oder einer Krankheit) ihren Arbeitsplatz verloren haben.
2. Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
- Leistung: Menschen können Leistungen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen beantragen, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
- Anspruchsberechtigte: Personen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind.
3. Übergangsgeld
- Leistung: Während einer Rehabilitationsmaßnahme kann Übergangsgeld gezahlt werden, um den Lebensunterhalt zu sichern.
- Anspruchsberechtigte: Personen, die an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation teilnehmen.
4. Kurzarbeitergeld
- Leistung: Kurzarbeitergeld wird an Arbeitnehmer gezahlt, deren Arbeitszeit aufgrund betrieblicher Gründe (z. B. Auftragsmangel) vorübergehend verringert wurde.
- Anspruchsberechtigte:
- Arbeitnehmer, die in einem Betrieb beschäftigt sind, der Kurzarbeit anmeldet.
- Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa die Zustimmung des Arbeitgebers und die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
5. Eingliederungszuschüsse
- Leistung: Zuschüsse an Arbeitgeber, die Arbeitslose einstellen. Ziel ist es, den Zugang von Arbeitslosen zum Arbeitsmarkt zu fördern.
- Anspruchsberechtigte: Arbeitgeber, die einen arbeitslosen Menschen einstellen und dabei einen Eingliederungszuschuss beantragen.
6. Berufliche Weiterbildung
- Leistung: Finanzierung von Weiterbildung und Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.
- Anspruchsberechtigte: Personen, die ihre beruflichen Fähigkeiten verbessern möchten und dafür eine Förderung benötigen.
7. Arbeitsvermittlung
- Leistung: Unterstützung bei der Arbeitssuche durch die Arbeitsagentur, z.B. durch Beratung, Stellenangebote und Vermittlungsdienste.
- Anspruchsberechtigte: Arbeitslose Personen, die einen neuen Arbeitsplatz suchen.
Fazit
SGB III bietet ein umfassendes Unterstützungssystem für Arbeitnehmer, die in ihrer Beschäftigung gefährdet sind oder arbeitslos wurden. Die Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu fördern und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Betroffene sollten sich an die zuständige Agentur für Arbeit wenden, um Informationen über spezifische Leistungen und Antragsverfahren zu erhalten.