Das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) regelt die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Diese Versicherung schützt Beschäftigte vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Hier sind die wichtigsten Leistungen und die Anspruchsberechtigten laut SGB VII:
1. Versicherte Personen
- Wer ist versichert?: Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für:
- Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter), die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
- Auszubildende, Praktikanten und Schüler, die im Rahmen ihrer Ausbildung oder schulischen Tätigkeit einen Unfall haben.
- Selbstständig Tätige, sofern sie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten in bestimmten Bereichen, z. B. bei gemeinnützigen Organisationen.
2. Leistungsarten
Das SGB VII definiert verschiedene Arten von Leistungen, die im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erbracht werden:
- Heilbehandlung:
- Kostenübernahme für alle notwendigen medizinischen Behandlungen, die zur Heilung oder Linderung der Beschwerden nach einem Unfall oder bei Berufskrankheiten notwendig sind. Dies umfasst Krankenhausaufenthalte, ambulante Behandlungen, Physiotherapie usw.
- Krankengeld:
- Falls die versicherte Person aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit vorübergehend arbeitsunfähig ist, wird Krankengeld gezahlt, um den Lohnausfall auszugleichen.
- Verletztengeld:
- Anstelle von Krankengeld wird den Versicherten bis zu 78 Wochen nach dem Unfall Verletztengeld gezahlt. Dieses entspricht in der Regel einer bestimmten prozentualen Regelung des vorherigen Einkommens.
- Rentenleistungen:
- Wenn durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eine dauerhafte Erwerbsminderung entsteht, kann eine Unfallrente gewährt werden. Diese Renten können je nach Grad der Erwerbsminderung und den Versicherungszeiten unterschiedlich ausfallen.
- Hinterbliebenenrenten: Im Falle des Todes eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben Hinterbliebene (z. B. Witwen oder Waisen) Anspruch auf Hinterbliebenenrenten.
- Rehabilitation:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die darauf abzielen, die Erwerbsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen oder zu verbessern. Dies kann sowohl stationäre als auch ambulante Rehabilitationsmaßnahmen umfassen.
- Hilfsmittel:
- Kostenübernahme für notwendige Hilfsmittel, die aufgrund des Unfalls oder der Berufskrankheit benötigt werden (z.B. Prothesen, Rollstühle, orthopädische Hilfen).
- Ausbildungshilfen:
- Für junge Menschen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr in der Lage sind, ihre Ausbildung fortzusetzen, können Förderungen angeboten werden.
Fazit
Das SGB VII sichert die Rechte und Ansprüche von Arbeitnehmern und anderen versicherten Personen im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz, um den finanziellen und gesundheitlichen Folgen solcher Ereignisse entgegenzuwirken. Bei Anliegen oder Fragen zu spezifischen Leistungen sollten sich Versicherte direkt an die zuständige Unfallversicherung wenden.