Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Es umfasst die Rechte und Pflichten von Versicherten, die Leistungen der Krankenversicherung sowie die Finanzierung und Organisation des Systems. Hier sind die wichtigsten Leistungen und Anspruchsberechtigten laut SGB V:
1. Versicherte Personen
- Wer ist versichert?: Alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, darunter:
- Arbeitnehmer, die über dem Einkommen liegen, das für die Versicherungspflicht relevant ist.
- Auszubildende und Studenten.
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen.
- Rentner, die vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
- Familienangehörige von Versicherten können oft ohne eigene Beiträge über die Familienversicherung in der GKV mitversichert werden.
2. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
SGB V legt eine Vielzahl von Leistungen fest, die die gesetzliche Krankenversicherung erbringt:
- Ärztliche Behandlung:
- Kostenübernahme für ambulante Behandlungen durch Ärzte (Allgemeinmediziner, Fachärzte etc.), einschließlich Hausärztlicher Versorgung und Facharztbesuchen.
- Krankenhausbehandlung:
- Übernahme der Kosten für stationäre Behandlungen in Krankenhäusern, einschließlich Operationen und der Unterkunft.
- Schutzimpfungen:
- Kosten für alle empfohlenen Impfungen, die zur Vermeidung von Krankheiten wichtig sind.
- Rehabilitationsmaßnahmen:
- Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit nach Erkrankungen oder Operationen, wie Rehabilitationskurse oder -aufenthalte.
- Heilmittel:
- Kostenübernahme für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und ähnliche therapeutische Maßnahmen.
- Hilfsmittel:
- Kostenübernahme für benötigte Hilfsmittel wie Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle und andere medizinische Hilfsmittel.
- Medikamente:
- Übernahme der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, wobei Versicherte oft einen Eigenanteil zahlen müssen.
- Außerhalb der regulären Leistungen:
- Es gibt auch spezielle Programme zur Gesundheitsförderung und Prävention, wie z.B. Teilnahme an gesundheitlichen Präventionskursen.
3. Besondere Leistungen und Zusatzangebote
- Zahnärztliche Leistungen: Grundversorgung bei Zahnbehandlungen, aber auch bestimmte Zuschüsse für Zahnersatz.
- Schwangerschaft und Mutterschaft: Alle Leistungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt und der Betreuung von Müttern erbracht werden.
- Krankengeld: Bei längerer Krankheit erhalten Versicherte nach einer Karenzzeit von sechs Wochen ein Krankengeld.
4. Finanzierung
SGB V regelt auch die Finanzierung der GKV, einschließlich der Beitragssätze, die sowohl von Beschäftigten als auch von Arbeitgebern getragen werden.
Fazit
Das SGB V stellt sicher, dass Versicherte in Deutschland umfassende medizinische Versorgung erhalten. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt eine Vielzahl von medizinischen Leistungen ab, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Versicherten zu gewährleisten. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann die im SGB V aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen. Für spezifische Informationen oder Anfragen ist es ratsam, sich direkt an die eigene Krankenkasse zu wenden.