Hinterbliebenenrente §46 ff.

Witwenrenten – Absicherung für den Todesfall Stirbt ein Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder ein Elternteil, kann die gesetzliche Rentenversicherung finanzielle Unterstützung leisten: die Hinterbliebenenrenten. Geregelt sind sie im Sechsten Buch...