SGB II Mehrbedarfe nach § 21

Zusätzliche Unterstützung zum Regelbedarf Neben dem Regelbedarf nach § 20 SGB II gibt es für viele Leistungsberechtigte Mehrbedarfe nach § 21 SGB II. Diese sollen besondere Lebenssituationen berücksichtigen, in denen der normale Regelbedarf nicht ausreicht....