Prävention nach § 20 und § 20a

Gesundheitsvorsorge in der gesetzlichen Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht nur für die Behandlung von Krankheiten zuständig. Ein zentraler Auftrag ist auch, Krankheiten zu verhindern oder möglichst früh zu erkennen. Genau das...