Berufliche Eingliederung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) bezieht sich auf Maßnahmen und Unterstützungen, die darauf abzielen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und ihre Teilhabe am Berufsfeld zu fördern. Diese Maßnahmen sind insbesondere im SGB III und SGB IX verankert und sollen dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Ziele der beruflichen Eingliederung
- Integration in den Arbeitsmarkt: Menschen, die aufgrund von Krankheiten, Behinderungen oder anderen persönlichen Umständen Schwierigkeiten haben, eine Beschäftigung zu finden oder ihren Arbeitsplatz zu halten, sollen durch gezielte Maßnahmen unterstützt werden.
- Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit: Durch berufliche Rehabilitation und Weiterbildung werden die individuellen Fähigkeiten gefördert und somit die Chance auf eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsmarkt verbessert.
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
Zu den typischen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung gehören:
- Berufliche Rehabilitation:
- Umfassende Programme, die medizinische, psychologische und berufliche Maßnahmen kombinieren, um die Arbeitsfähigkeit von Personen zu fördern.
- Berufsorientierte Maßnahmen:
- Angebote, die auf die individuellen Fähigkeiten und Interessen der Betroffenen abgestimmt sind, um den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
- Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen:
- Finanzielle Unterstützung für berufliche Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen, die notwendig sind, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden.
- Eingliederungszuschüsse:
- Zuschüsse an Arbeitgeber, die Menschen mit Einschränkungen einstellen. Diese Zuschüsse sollen die Arbeitgeber entlasten und Anreize schaffen, arbeitsuchende Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
- Individuelle Hilfen am Arbeitsplatz:
- Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln oder Anpassungen des Arbeitsplatzes, um den speziellen Bedürfnissen von Arbeitnehmern mit Behinderungen gerecht zu werden.
- Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen:
- Programme und Initiativen, die speziell entwickelt wurden, um die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Anspruchsberechtigte
- Versicherte Personen: Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Eingliederung haben in der Regel:
- Arbeitslose, die in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind (SGB III).
- Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (SGB IX).
- Träger der Leistungen: Die Träger der Eingliederungsleistungen können die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder spezielle Integrationsämter sein, abhängig von der individuellen Situation der Person.
Fazit
Die berufliche Eingliederung ist ein zentrales Element der sozialen Sicherung in Deutschland, das darauf abzielt, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Einschrenkungen oder Behinderungen zu facilitieren. Durch verschiedene Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten werden die Individuen dabei unterstützt, ihre berufliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und aktiv am Erwerbsleben teilzuhaben. Betroffene sollten sich an die zuständigen Stellen (Agentur für Arbeit, Rehabilitationsträger) wenden, um Informationen zu spezifischen Eingliederungsmaßnahmen und deren Inanspruchnahme zu erhalten.