Berufliche Weiterbildung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) bezieht sich auf Bildungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen von Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden zu verbessern oder anzupassen. Das Ziel dieser Weiterbildungsmaßnahmen ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen, die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern und den individuellen Karriereweg zu unterstützen.
1. Ziele der beruflichen Weiterbildung
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit: Durch gezielte Weiterbildungen soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer mit den sich ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes Schritt halten können.
- Förderung von Aufstiegsmöglichkeiten: Weiterbildung eröffnet neue Karrierechancen und verbessert die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.
- Integration in den Arbeitsmarkt: Für Arbeitsuchende kann Weiterbildung ein wichtiger Beitrag zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein.
2. Regelungen zur beruflichen Weiterbildung im SGB
Die relevanten Regelungen zur beruflichen Weiterbildung finden sich vor allem im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und im SGB III (Arbeitsförderung).
SGB II:
- Eingliederungsleistungen: Im Rahmen von Eingliederungsleistungen können arbeitsuchende Personen von Jobcentern finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten, die der Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt dienen.
SGB III:
- Förderung von Weiterbildung: Im SGB III wird festgelegt, dass die Agenturen für Arbeit insbesondere folgende Dienstleistungen anbieten:
- Bildungsmaßnahmen: Die Agenturen können Kosten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen übernehmen, wenn diese notwendig sind, um die Chancen auf eine Beschäftigung zu erhöhen.
- Berufsberatung: Die Agenturen bieten Beratungen an, um geeignete Weiterbildungsangebote zu finden, die zu den individuellen Zielen und Qualifikationen der Arbeitsuchenden passen.
3. Arten von Weiterbildungsmaßnahmen
- Seminare und Workshops: Kurzzeitige Programme, die spezifische Fähigkeiten oder Kenntnisse vermitteln.
- Umschulungen: Umfassendere Maßnahmen, die es Arbeitsuchenden ermöglichen, einen neuen Beruf zu erlernen.
- Qualifizierungslehrgänge: Langfristige Bildungsmaßnahmen, die auf spezielle Berufe oder Branchen ausgerichtet sind.
4. Anspruchsberechtigte
- Arbeitnehmer: Personen, die aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und ihre Qualifikationen verbessern möchten.
- Arbeitsuchende: Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen oder auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung sind und sich durch Weiterbildung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhoffen.
5. Antrag und Genehmigung
- Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt in der Regel bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter. Betroffene müssen in der Regel die Notwendigkeit der Weiterbildung nachweisen und einen geeigneten Kurs oder Anbieter angeben.
Fazit
Die berufliche Weiterbildung, die im SGB geregelt ist, spielt eine wichtige Rolle zur Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und zur Integration in den Arbeitsmarkt. Die entsprechenden Regelungen bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitsuchenden Möglichkeiten zur Qualifizierung und Anpassung an sich verändernde Arbeitsmarktbedingungen. Betroffene sollten sich an die zuständigen Arbeitsagenturen oder Jobcenter wenden, um Informationen über geförderte Weiterbildungsmaßnahmen und die Antragsverfahren zu erhalten.