Die medizinische Rehabilitation ist ein zentraler Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) und stellt sicher, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre Gesundheit wiederherzustellen oder zu verbessern. Die entsprechenden Regelungen finden sich vor allem im SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Hier sind die wichtigsten Aspekte der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:

1. Ziele der medizinischen Rehabilitation

  • Wiederherstellung der Gesundheit: Ziel ist es, die körperliche und/oder psychische Funktionsfähigkeit der betroffenen Personen zu stabilisieren oder zu verbessern.
  • Erhaltung der Erwerbsfähigkeit: Durch medizinische Rehabilitation sollen die Betroffenen in die Lage versetzt werden, wieder arbeiten zu können.
  • Prävention: Vorbeugung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Vermeidung weiterer schwerwiegender Erkrankungen.

2. Leistungen der medizinischen Rehabilitation

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können verschiedene Maßnahmen umfassen:

  • Stationäre Rehabilitation:
    • Aufenthalte in Rehabilitationskliniken, in denen umfangreiche therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden, z. B. nach schweren Erkrankungen oder Operationen.
  • Ambulante Rehabilitation:
    • Behandlungen, die nicht in einer Klinik, sondern in einer Praxis oder einer anderen Einrichtung stattfinden. Dazu gehören physiotherapeutische Maßnahmen, Ergotherapie, Logopädie und mehr.
  • Rehabilitation nach schweren Krankheiten:
    • Spezielle Programme für Patienten, die sich von schweren Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt oder Krebs) erholen müssen.
  • Maßnahmen zur Funktionserhalt und -wiederherstellung:
    • Dazu gehören Therapien zur Stabilisierung der Beweglichkeit, der Kraft oder der psychischen Gesundheit.

3. Anspruchsberechtigte

  • Versicherte Personen: Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben in der Regel alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dazu zählen:
    • Arbeitnehmer, die in der GKV sind.
    • Selbstständige, die gesetzlich versichert sind.
    • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen und in der GKV versichert sind.

4. Antragsverfahren

  • Antragstellung: Die Antragstellung für medizinische Rehabilitationsleistungen erfolgt in der Regel über den behandelnden Arzt, der die Notwendigkeit der Maßnahme feststellt und einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse einreicht.
  • Genehmigung: Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Notwendigkeit und den Umfang der genehmigten Rehabilitation.

Fazit

Die medizinische Rehabilitation gemäß SGB bietet umfassende Unterstützung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, um ihre Gesundheit wiederherzustellen und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Betroffene sollten sich an ihre Krankenkasse oder den behandelnden Arzt wenden, um Informationen über die verfügbaren Maßnahmen und das Antragsverfahren zu erhalten.