Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Pflegeversicherung, die an pflegebedürftige Personen gezahlt wird. Es dient dazu, die Kosten für die Pflege, die meist von Angehörigen oder Freunden geleistet wird, zu decken. Das Pflegegeld wird in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.
1. Ziele des Pflegegeldes
- Finanzielle Unterstützung: Pflegegeld hilft pflegebedürftigen Personen, die durch Angehörige oder Freunde zu Hause betreut werden, die Pflegekosten zu decken.
- Wahrung der Selbstständigkeit: Die Zahlung soll es Angehörigen ermöglichen, die Pflege zu organisieren und selbstbestimmt zu handeln.
2. Anspruchsberechtigte
- Pflegebedürftige Personen: Anspruch auf Pflegegeld haben Personen, die mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind. Das bedeutet, dass sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen.
- Pflege durch Angehörige: Die Pflege muss in der Regel zu Hause durch Angehörige oder andere Dritte erfolgen. Professionelle Pflegeleistungen würden über die sogenannten Pflegesachleistungen abgerechnet.
3. Höhe des Pflegegeldes
- Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: z.B. 347 Euro pro Monat.
- Pflegegrad 3: z.B. 599 Euro pro Monat.
- Pflegegrad 4: z.B. 800 Euro pro Monat.
- Pflegegrad 5: z.B. 990 Euro pro Monat.
Die Beträge können sich im Laufe der Zeit ändern, da sie regelmäßig angepasst werden.
4. Antrag und Verfahren
- Antragstellung: Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der zuständigen Pflegekasse (in der Regel bei der Krankenkasse) gestellt.
- Pflegebegutachtung: Um Pflegegeld zu erhalten, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen, bei der der Pflegegrad festgestellt wird.
5. Wahl der Unterstützung
- Kombination mit Sachleistungen: Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Pflegegeld zu beziehen, aber auch Pflegesachleistungen zu nutzen. In vielen Fällen wird eine Kombination aus beidem gewählt.
Fazit
Das Pflegegeld stellt eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Personen dar, die zu Hause von Angehörigen betreut werden. Es fördert die Selbstbestimmung und hilft, die finanziellen Belastungen der Pflege zu verringern. Betroffene sollten sich bei ihrer Pflegekasse informieren, um mehr über die Anforderungen und den Antragsprozess zu erfahren.