Hilfen in anderen Lebenslagen §§67–74

Auffangnetz in besonderen Notlagen Neben der klassischen Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung kennt das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) noch ein eigenes Kapitel für Menschen in besonderen Krisen: die „Hilfen in anderen Lebenslagen“ nach den §§...

Hilfe zur Pflege §§61–66

wenn die Pflegeversicherung nicht ausreicht Mit zunehmendem Alter, Krankheit oder Behinderung steigt oft der Bedarf an Hilfe im Alltag. Viele Menschen sind dann auf Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) angewiesen. Doch was passiert, wenn diese Leistungen nicht...

Hilfe zur Gesundheit §§47–52

medizinische Versorgung für Menschen ohne ausreichende Absicherung Die Hilfe zur Gesundheit nach den §§ 47–52 SGB XII stellt sicher, dass auch Menschen ohne ausreichende Krankenversicherung medizinisch versorgt werden. Sie ist Teil der Sozialhilfe und soll verhindern,...

Hilfe zum Lebensunterhalt §§27–40

finanzielle Unterstützung für den Alltag Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), geregelt in den §§ 27–40, ist eine zentrale Sozialleistung für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln...