Teilhabe am Arbeitsleben §49

Arbeiten mit Behinderung ermöglichen Arbeit bedeutet Einkommen, soziale Kontakte, Struktur und Selbstwert. Für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt jedoch oft erschwert. § 49 SGB IX regelt deshalb umfassende...

Teilhabe am Arbeitsleben §112 ff.

Wer vor der Berufswahl steht, sich umorientieren muss oder mit gesundheitlichen Einschränkungen arbeitet, braucht oft professionelle Unterstützung. Das SGB III sieht hierfür in § 112 ff. umfassende Leistungen der Berufsberatung und Teilhabe am Arbeitsleben vor....