Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) regelt in Deutschland die Grundsicherung für Arbeitsuchende und umfasst Leistungen, die insbesondere darauf abzielen, den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Personen zu sichern, die in finanziellen Schwierigkeiten sind. Die wichtigsten Leistungen und ihre Anspruchsberechtigten im Rahmen von SGB II sind:

1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • Regelbedarfe: Dies sind pauschale Zahlungen, die den grundlegenden Lebensunterhalt abdecken (z. B. für Nahrungsmittel, Kleidung, Körperpflege, etc.). Die Höhe des Regelbedarfs wird regelmäßig angepasst.
  • Anspruchsberechtigte: Erwerbsfähige Hilfebedürftige (in der Regel zwischen 15 und dem gesetzlichen Rentenalter), die keinen oder nur einen unzureichenden eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können.

2. Kosten der Unterkunft und Heizung

  • Übernahme der Kosten: SGB II schreibt vor, dass angemessene Kosten für Miete und Heizung übernommen werden. Diese werden zusätzlich zu den Regelbedarfen gezahlt, solange sie den festgelegten Richtlinien entsprechen.
  • Anspruchsberechtigte: Ebenso wie bei den Regelbedarfen haben erwerbsfähige Hilfebedürftige einen Anspruch auf Übernahme der Kosten, wenn die Unterkunftskosten als angemessen gelten.

3. Einmalige Beihilfen

  • Leistungen für besondere Bedarfe: Hierzu gehören beispielsweise Leistungen für Schwangerschaft, Geburt, notwendige Anschaffungen in schwierigen Lebenslagen oder für Bedarfe in Bezug auf die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
  • Anspruchsberechtigte: Erwerbsfähige Hilfebedürftige können in speziellen Fällen, etwa bei unvorhergesehenen Ausgaben, solche Einmalbeihilfen beantragen.

4. Eingliederungsleistungen

  • Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Eingliederung: Dazu zählen Weiterbildungsmaßnahmen, Arbeitsangebote, Qualifizierungen oder Zuschüsse zum Arbeitgeber.
  • Anspruchsberechtigte: Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt benötigen.

5. Wohngeld

  • Zusätzliche Unterstützung: Das Wohngeld ist keine Leistung des SGB II, wird jedoch häufig als ergänzende Leistung erwähnt. Personen, die nicht im Leistungsbezug des SGB II sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen.
  • Anspruchsberechtigte: Haushalte mit geringem Einkommen, die die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für Wohngeld erfüllen.

6. Nicht-erwerbsfähige Angehörige

  • Leistungen für Familienangehörige: Familienangehörige von Erwerbsfähigen, wie beispielsweise Kinder und Partner, können ebenfalls Leistungen in Form von Regelbedarfen und Übernahme der Unterkunftskosten erhalten.
  • Anspruchsberechtigte: Abhängig von der Bedürftigkeit und den gemeinsamen Einkünften der Familie.

Fazit

SGB II bietet umfassende Unterstützung für erwerbsfähige Personen, deren Existenzgrundlage gefährdet ist. Ziel ist es, den Betroffenen eine menschenwürdige Lebensführung und die Perspektive auf Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Betroffene können ihren Antrag bei dem örtlich zuständigen Jobcenter stellen, wo auch weitere Informationen über spezifische Leistungen und Ansprüche erhältlich sind.