AVGS – Chancen für den (Wieder-)Einstieg in Arbeit
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ist ein wichtiges Förderinstrument der Arbeitsförderung. Mit ihm können Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen maßgeschneiderte Unterstützung durch private Träger oder private Arbeitsvermittler nutzen – bezahlt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Im Folgenden ein Überblick, wer Anspruch hat, welche Angebote gefördert werden und worauf man achten sollte.
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Der AVGS ist ein schriftlicher Gutschein, mit dem Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zusichert, bestimmte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu finanzieren. Sie wählen dann selbst einen zugelassenen Träger oder privaten Arbeitsvermittler aus, der die Maßnahme durchführt.
Typische Ziele sind:
- Verbesserung der Vermittlungschancen
- Unterstützung bei der Stellensuche und Bewerbung
- Heranführung an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt
- Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
- Beseitigung oder Verringerung von Vermittlungshemmnissen
Wer kann einen AVGS bekommen?
Einen AVGS können insbesondere erhalten:
- Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- Beziehende von Bürgergeld (SGB II), wenn das Jobcenter zustimmt
- Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind (z. B. bei befristeten Verträgen, drohender Kündigung)
- Rückkehrer nach Elternzeit, Krankheit oder Pflegezeiten, wenn eine (Wieder-)Eingliederung nötig ist
Ein Rechtsanspruch besteht nur in wenigen Fällen (z. B. nach längerer Arbeitslosigkeit im ALG-I-Bezug), meistens entscheidet die Vermittlungsfachkraft nach Ermessen. Es lohnt sich daher, aktiv nachzufragen und das eigene Anliegen gut zu begründen.
Welche Maßnahmen können mit AVGS gefördert werden?
§ 45 SGB III unterscheidet mehrere Arten von Maßnahmen. Typische Beispiele:
1. Maßnahmen bei einem Träger
Hierzu gehören u. a.:
- Bewerbungstraining, Coaching, Profiling
- Orientierungskurse zur Berufswegplanung
- Sprach- und Kommunikationstrainings im beruflichen Kontext
- Maßnahmen zur Stabilisierung bei längerer Erwerbslosigkeit
Diese Angebote dienen dazu, Ihre Arbeitsmarktchancen gezielt zu verbessern und Hindernisse zu verringern.
2. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Praktika)
Mit einem AVGS können auch Maßnahmen bei einem Arbeitgeber gefördert werden, etwa:
- betriebliche Erprobungen
- Praktika zur Feststellung der Eignung
- kurze, praxisnahe Qualifizierungen
Ziel ist oft, dass aus der Maßnahme perspektivisch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
3. Vermittlung durch private Arbeitsvermittler
Ein weiterer Einsatzbereich ist die Einschaltung privater Arbeitsvermittler. Diese suchen aktiv nach passenden Stellen und unterstützen beim Bewerbungsprozess. Die Vergütung des Vermittlers übernimmt – im Rahmen des Gutscheins – die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wenn es zur erfolgreichen Vermittlung kommt.
Wie erhält man einen AVGS?
Der Weg zum AVGS führt über Ihre Vermittlungsfachkraft:
- Termin vereinbaren bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- Berufliche Situation schildern und begründen, warum eine Aktivierung oder besondere Unterstützung sinnvoll ist.
- Gemeinsam wird geprüft, welche Maßnahme geeignet ist.
- Wird der AVGS bewilligt, erhalten Sie ein Gutscheindokument mit Angaben zu
- Ziel der Maßnahme,
- Art der Förderung,
- Gültigkeitsdauer,
- ggf. regionaler Beschränkung.
Mit diesem Gutschein können Sie sich dann an zertifizierte Träger oder Vermittler wenden.
Vorteile des AVGS: Wahlfreiheit und individuelle Unterstützung
Ein großer Vorteil des AVGS ist die Wahlfreiheit:
- Sie können verschiedene Träger ansprechen,
- Angebote vergleichen,
- ein Programm wählen, das zu Ihren Zielen, Ihrem Tempo und Ihrem Profil passt.
Oft bieten Träger:
- Einzelcoachings, die sehr individuell auf Ihre Situation eingehen,
- flexible Termine,
- Unterstützung bei Bewerbungsunterlagen, Online-Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen,
- Hilfe beim Umgang mit Lücken im Lebenslauf, gesundheitlichen Einschränkungen oder schwierigen Biografien.
Wichtige Hinweise und typische Fehler
Auf einige Punkte sollten Sie besonders achten:
- Gültigkeitsdauer prüfen: Ein AVGS ist zeitlich befristet. Die Maßnahme muss in der Regel innerhalb dieser Frist beginnen.
- Zulassung des Trägers: Nur Träger mit AZAV-Zulassung (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) dürfen über AVGS geförderte Maßnahmen anbieten.
- Inhalte und Umfang schriftlich geben lassen: Lassen Sie sich ein Kurs- oder Coachingkonzept aushändigen und klären Sie, ob alles über den AVGS finanziert wird oder zusätzliche Kosten anfallen.
- Abstimmung mit der Vermittlungsfachkraft: Informieren Sie Ihr Jobcenter / Ihre Agentur für Arbeit, für welchen Träger und welche Maßnahme Sie sich entschieden haben.
Fazit: AVGS als Chance aktiv nutzen
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III bietet eine flexible und individuelle Möglichkeit, Unterstützung auf dem Weg in Arbeit zu erhalten. Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, sollte:
- das Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft suchen,
- konkret benennen, welche Hilfeform benötigt wird (Coaching, Praktikum, Vermittlung),
- und den AVGS gezielt nutzen, um mit einem passenden Träger an den eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Richtig eingesetzt, kann der AVGS ein wichtiger Baustein sein, um schneller und nachhaltiger wieder in Beschäftigung zu kommen.